Anspruch haben Menschen,

  • die aufgrund einer Behinderung oder seelischen Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt sind,
    und deshalb Unterstützung im Alltag benötigen (z. B. bei Organisation, Strukturierung oder sozialer Teilhabe).
  • Die rechtliche Grundlage ist § 42a SGB XII in Verbindung mit § 78 SGB IX.