Anspruch haben Menschen,
- die aufgrund einer Behinderung oder seelischen Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt sind,
und deshalb Unterstützung im Alltag benötigen (z. B. bei Organisation, Strukturierung oder sozialer Teilhabe). - Die rechtliche Grundlage ist § 42a SGB XII in Verbindung mit § 78 SGB IX.

