Pflegehilfe richtet sich an körperlich Pflegebedürftige, Eingliederungshilfe dagegen an Menschen mit psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen.
Ziel ist hier nicht Pflege, sondern Teilhabe, Stabilisierung und Selbstständigkeit – also Hilfe zur Lebensführung, Tagesstruktur und sozialen Integration.