Wer bezahlt die ambulante Eingliederungshilfe? Die Kosten übernimmt in der Regel der Träger der Sozialhilfe (z. B. Landkreis Aurich). Voraussetzung: ein bewilligter Antrag nach § 42a SGB XII. Eigene Kosten entstehen meist nur, wenn Einkommen oder Vermögen bestimmte Freibeträge überschreiten. Von hausheld|2025-10-22T11:09:28+02:0022. Oktober 2025|Ambulante Teilhabe|