Sind Einsätze auch kurzfristig möglich? Ja – wenn Kapazitäten frei sind, z. B. bei Krankheit, Überlastung oder nach Klinikaufenthalt. Von hausheld|2025-10-22T10:36:35+02:0022. Oktober 2025|Entlastungsleistungen, Umwidmung von Sachleistungen, Verhinderungspflege|