Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn eine akute Krankheit, Risikoschwangerschaft, Operation oder ein Unfall vorliegt.
✅ Krankenkasse (§ 38 SGB V):
Wenn der Haushalt nicht geführt werden kann (z. B. nach OP, bei Risikoschwangerschaft oder stationärer Behandlung), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Die ärztliche Bescheinigung reicht aus – wir unterstützen bei der Antragstellung.
Die Kosten trägt meist die Kasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK), ggf. mit kleiner Eigenbeteiligung.
✅ Private Versicherungen (nach Unfall oder Schadenfall):
Nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt übernehmen oft auch Versicherungen wie Allianz, Malteser, ERGO, DEVK, AXA oder andere Unfall- bzw. Haushaltshilfepolicen die Kosten.
Wir erstellen auf Wunsch ein Angebot und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
So erhalten Sie auch ohne Pflegegrad kurzfristig Unterstützung im Haushalt oder Alltag.