Gibt es ein kostenloses Erstgespräch? Ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt nach vorheriger Anfrage. Die Kosten können – je nach Situation – über § 45b SGB XI (131 € mtl.) oder im Rahmen einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI abgerechnet werden. Wir informieren vorab transparent. Von hausheld|2025-10-22T10:54:39+02:0022. Oktober 2025|Allgemein, Entlastungsleistungen, Haushaltshilfe, Pflegeberatung, Umwidmung von Sachleistungen, Verhinderungspflege|